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   AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 4/18   

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https://dejure.org/2021,43705
AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 4/18 (https://dejure.org/2021,43705)
AGH Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.06.2021 - 2 AGH 4/18 (https://dejure.org/2021,43705)
AGH Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Juni 2021 - 2 AGH 4/18 (https://dejure.org/2021,43705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt; Keine rückwirkende Zulassung, aber Feststellungsanspruch

  • BRAK-Mitteilungen

    Keine rückwirkende Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3603
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • AG Hamburg-Wandsbek, 15.06.2017 - 706 XVII 53/17

    Kostenentscheidung in Betreuungssachen: Veranlassung eines Betreuungsverfahrens

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 4/18
    Zwingend folgt daraus aber nur, dass für die Zulassung als Syndikusanwalt weder eine lediglich in der Vergangenheit ausgeübte noch eine nur für die Zukunft geplante Tätigkeit ausreichend ist, sondern gegenwärtig ein Arbeitsverhältnis bestehen muss, welches die Tätigkeit als Syndikusanwalt zum Gegenstand hat"; Huff, NJW 2018, 564 unter Hinweis auf Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Dezember 2017, AGH 10/17).

    Dies dürfte dem Feststellungsinteresse des Klägers entsprechen, da die Deutsche Rentenversicherung Bund analog § 46 Abs. 2 BRAO an diese Entscheidung gebunden wäre und den Kläger "auch ohne Zulassung der beklagten Rechtsanwaltskammer" (so ausdrücklich Huff, NJW 2018, 564) für die Zeit seiner Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber gemäß § 6 SGB VI befreien müsste.

  • AGH Baden-Württemberg, 03.11.2017 - AGH 21/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Tätigkeit im Rahmen eines

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 4/18
    Allerdings kommt in Übereinstimmung auch mit der Rechtsansicht der Beigeladenen zu 1) eine rückwirkende Zulassung nicht in Betracht (so aber Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 3. November 2017, AGH 21/17 II, NJW 2018, 560).

    Der entgegenstehenden Rechtsprechung des Anwaltsgerichtshofes Baden-Württemberg schliesst sich der Senat nicht an (Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 3. November 2017, AGH 21/17 II, NJW 2018, 560).

  • BGH, 30.03.2020 - AnwZ (Brfg) 49/19

    Auswirkung eines Arbeitgeberwechsels auf die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt;

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 4/18
    Letzterer selbst dann, wenn - beispielsweise im Falle eines Arbeitgeberwechsels - die Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 46 a , 46 Abs. 2 bis 5 BRAO durchgehend erfüllt waren (BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 30. März 2020, AnwZ (Brfg) 49/19 : "Vielmehr ist die bisherige Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nach § 46b BRAO zu widerrufen und - bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen - eine neue Zulassung für die anschließend aufgenommene Tätigkeit nach § 46a BRAO zu erteilen").
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 1 AGH 50/16

    Entscheidung der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammerüber die Zulassung als

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 4/18
    Dies kommt etwa durch die Verwendung des Präsens "tätig sind" in der Vorschrift des § 46 Abs. 2 Satz 1 BRAO zum Ausdruck (AGH Nordrhein Westfalen, Urteil vom 25. November 2016 - 1 AGH 50/16 , juris, Rn. 48 ).
  • BGH, 14.07.2020 - AnwZ (Brfg) 8/20

    Umfassen der bereits erteilten Zulassung als Syndikusrechtsanwalt der für den

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 4/18
    In diesem Fall sind die Rechtsanwaltskammern berechtigt, "den Fortbestand der Zulassung durch einen feststellenden Verwaltungsakt klarzustellen" ( BGH, Urteil vom 14. Juli 2020, AnwZ (Brfg) 8/20 , AnwBl online 2020, 758; NJW-RR 2020, 1065; juris).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 6 B 77.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Gegenstand der Anfechtungsklage bei Änderung des

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 4/18
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung, hier der Beklagten am 24. Januar 2018 ( BVerwG, Beschluss vom 30. April 1996, 6 B 77/95 , NVwZ-RR 1997, 133 [BVerwG 01.02.1996 - BVerwG 1 B 37.95] ).
  • BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichvorlage von Akten infolge Geheimhaltungsbedürftigkeit

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 4/18
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung, hier der Beklagten am 24. Januar 2018 ( BVerwG, Beschluss vom 30. April 1996, 6 B 77/95 , NVwZ-RR 1997, 133 [BVerwG 01.02.1996 - BVerwG 1 B 37.95] ).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2017 - 1 AGH 20/16

    Leiter "Recht und Personal", Syndikusrechtsanwalt

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 4/18
    Die Versagung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt ist auch regelmäßig mit einer Verpflichtungsklage, § 42 Abs. 1 VwGO , § 113 Abs. 5 VwGO , anzugreifen, zumal es sich bei der Zulassung um eine gebundene Entscheidung handelt (Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Februar 2017, 1 AGH 20/2016, BeckRS 2017, 104646, Rn. 21; Offermann-Burkhart, NJW 2016, 113).
  • AGH Bayern, 26.03.2018 - BayAGH I - 1 - 4/17

    Syndikusanwälte: Keine Zulassung für ruhende Tätigkeit

    Auszug aus AGH Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 AGH 4/18
    Hieran ändert auch die von dem Vertreter der Beigeladenen zu 1) im Termin zur mündlichen Verhandlung zitierte Rechtsprechung des AGH München vom 26. März 2018 (Anwaltsgerichthof München, Urteil vom 26. März 2018, BayAGH I-1-4/17 juris) nichts, genau diese Frage ließ der AGH München aufgrund der Gegebenheiten des dortigen Falls ausdrücklich dahinstehen (BayAGH I, aaO., Rz. 26).
  • AGH Baden-Württemberg, 07.06.2022 - AGH 1/21

    Zulassung als Syndikusanwalt für die ausgeübte Tätigkeit; Befreiung von der

    könne ein (Fortsetzungs-) Feststellungsanspruch dahin bestehen, dass ein Zulassungsanspruch einmal bestanden hatte (AGH Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2021 - 2 AGH 4/18 = BeckRS 2021, 25497 = NJW-Spezial 2021, 607; vgl. auch Weyland/Träger, 10. Aufl. 2020, BRAO § 46a Rn. 32; Huff NJW 2018, 564).

    Ein Fall der Divergenz nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist gegeben, weil das Urteil des Senats in den tragenden Gründen von der Rechtsprechung eines anderen Anwaltsgerichtshofs abweicht (AGH Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2021 - 2 AGH 4/18 = BeckRS 2021, 25497 = NJW-Spezial 2021, 607).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2023 - L 4 R 3023/20

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Dem Senat ist es als Gericht der Sozialgerichtsbarkeit verwehrt, darüber zu entscheiden, ob wegen der Bedeutung für die Pflichtmitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer und im Versorgungswerk eine rückwirkende Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auch bei bereits beendeter Beschäftigung in Betracht kommt (so z.B. AGH, Urteil vom 3. November 2017 - AGH 21/2017 II - juris, Rn. 39; a.A. Anwaltsgerichtshof Schleswig, Urteil vom 21. Juni 2021 - 2 AGH 4/18 - juris, Rn. 32; ebenso Huff, NJW 2018, 560), gegebenenfalls zumindest beschränkt auf die Rechtsfolge der Pflichtmitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer und dem folgend im Versorgungswerk.
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